Hier unterschreiben, aber bitte digital!

26.07.2022

Elektronische Signaturen in Kommunen

»... und bitte hier unterschreiben!« ist eine häufig verwendete Floskel, die viele von uns aus der Welt der Papierdokumente kennen. Fast jedes Verwaltungsverfahren in Deutschland benötigt eine rechtsgültige Unterschrift. Diese verbindet verschiedene Funktionen – von der Authentisierung bis hin zur Bestätigung einer Willenserklärung in einem Testament. Im Zuge der Digitalisierung ist auch die Nachfrage nach Elektronische Signaturen, kurz eSignaturen, stark angestiegen. Sie bieten insbesondere der öffentlichen Verwaltung sowie den Bürgerinnen und Bürgern viele Vorteile.

Effizient und sicher

Durch die eIDAS-Verordnung des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates sind digitale Signaturen rechtsverbindlicher denn je und gelten in der gesamten Europäischen Union.
Unterschieden werden drei Arten von eSignaturen:

  • einfache elektronische Signatur

 Beispiele für einfache elektronische Signaturen sind etwa das Zustimmen durch Klicken eines Buttons, das Unterschreiben auf einem Touchpad-Bildschirm oder das Eintippen des Namens in ein digitales Formular. Sie haben vor Gericht nur einen geringen Beweiswert.

  • fortgeschrittene elektronische Signaturen

Sie erfordern eine zusätzliche Identitätsüberprüfung der unterzeichnenden Person wie durch die Eingabe eines Kennworts oder eines Verifizierungscodes. Der Beweiswert hängt einerseits von dem Regelwerk und andererseits von dem technischen Sicherheitsniveau in Bezug auf Fälschbarkeit und Kopierbarkeit ab.

  • qualifizierte elektronische Signaturen

Sie sind die höchste Form der elektronischen Identifizierung. Sie sind rechtlich gleichgesetzt mit handschriftlichen Unterschriften und haben bei Gericht einen hohen Beweiswert. Sie basieren auf streng definierten Techniken und Regeln, die eine hohe Fälschungssicherheit und langfristige Prüfbarkeit signierter Dokumente und Dateien möglich machen.

Die Vorteile von digitalen Unterschriften liegen auf der Hand, jedoch bedarf die Transformation der Verwaltung – weg vom papiergebundenen hin zum papierlosen Büro – das Aufbrechen routinierter Strukturen und Prozesse. Neben der Beschleunigung des Gesamtprozesses werden auch die Genehmigungen mittels eSignaturen effizienter sowie nachvollziehbarer für Bürger:innen. Auch können zusätzliche Informationen und Daten wie Zeit und Ort ganz einfach über das Dokument
ermittelt werden.

Neuer Informationsbereich zur eSignatur

Da sich das Thema stetig weiterentwickelt, hat der KDN-Arbeitskreis »eSignatur« einen neuen Informationsbereich eingerichtet. Dieser bietet die Möglichkeit, sich über elektronische Schriftformerfordernisse zu informieren, tiefer in die Thematik einzusteigen und in den Austausch zu treten. Interessierte finden dort relevante Inhalte in Form von Blogbeiträgen, Gutachten, FAQs und Veranstaltungsrückblicken. Künftig sollen auch Erfahrungsberichte aus Kommunen, die elektronische Signaturen einsetzen, geteilt werden.

Arbeitskreis "eSignatur"

Hinter den Beiträgen steckt der Arbeitskreis zur elektronischen Signatur im KDN. Dieser wurde Anfang 2019 gegründet und besteht aus ca. 40 Teilnehmenden der kommunalen Verwaltung und IT-Dienstleistern aus NRW.

(Quelle: KDN)

Dies könnte Sie auch interessieren

Anschrift

GKD Paderborn
Technologiepark 11
33100 Paderborn

Kontakt

Tel: +49 5251 132-0
Fax: +49 5251 132-2700
E-Mail: nfgkdpbd


GKD-Logo