Ab dem 1. Januar 2022 müssen alle Behörden, in denen eine gerichtsrelevante Kommunikation erfolgen kann, ein besonderes Behördenpostfach (beBPo) vorhalten, um für die elektronische Justizkommunikation erreichbar zu sein. Die Verordnung zum elektronischen Rechtsverkehr verpflichtet Städte und Gemeinden in NRW, ihre Kommunikation mit der Justiz elektronisch abzuwickeln.
Nach einer Informationsveranstaltung für Kunden des krz und der GKD im vergangenen Herbst haben nun auch die Städte Paderborn und Höxter sowie der Kreis Paderborn die erweiterte Lösung des krz bei sich eingerichtet.
Um eine vereinfachte Kommunikation zu ermöglichen, bietet das krz für diese Kunden eine Einbindung über das ProGov-Gateway in das Standard-Mailprogramm Outlook an. Damit wird das Versenden und Empfangen direkt aus Outlook möglich, und die üblichen Mechanismen für Abwesenheit und Vertretungsfälle greifen auch hier . Außerdem wird das SAFE-Verzeichnis aller am elektronischen Rechtsverkehr Beteiligten als Adressbuch in Outlook eingebunden. So ist für den Versand ausgehender Nachrichten keine zusätzliche Software erforderlich.
(Quelle: krz)
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